mietverhaeltnis

Pflegezeitgesetz 2008

Neue Rechte für Arbeitnehmer: Wird jemand in der Familie oder nahen Verwandtschaft krank, so sind es überwiegend die Frauen, die sich um Angehörige kümmern und pflegen.

Leider führte in den letzten Jahren diese Pflegearbeit durch die hohe psychische und physische Belastung zur vorzeitigen Beendigung der beruflichen Laufbahn vieler Frauen. Nicht zuletzt, weil es für deren Arbeitgeber nicht tragbar war, mehrere Monate auf eine Mitarbeiterin zu verzichten, so dass die Kündigung schnell ausgesprochen wurde.

Doch dies sollte sich mit dem neuen Pflegezeitgesetz, welches am 1.Juli 2008 in Kraft trat, mittlerweile geändert haben. Es gelten folgende arbeitsrechtlichen Regelungen:

1. Pflegeurlaub: Freistellung wegen kurzzeitiger pflegebedingter Arbeitsverhinderung

2. Pflegezeit: Sechsmonatiger Freistellungsanspruch bei häuslicher Pflege naher Angehöriger

3. Besonderer Kündigungsschutz

Das Pflegezeitgesetz ist Teil des Pflegeweiterentwicklungs-Gesetz, welches ebenfalls am 1. Juli 2008 in Kraft trat.